Ermächtigung


Die Praxis ist mit Schreiben vom 16.01.1989 der KZV Nordrhein Abteilung Register-Zulassung nach § 31 Abs. 1 b ZO-Z ermächtigt für die zahnärztliche Behandlung in Alten- Kranken und Pflegeheimen. Es werden regelmäßige Sprechstunden abgehalten, die Sprechstundenzeiten und Visitenzeiten können in der Praxis erfragt werden.

Die Praxis ist mit Schreiben vom 17.05.2010 der KV Nordrhein Abteilung Zulassungsausschuß für Ärzte Köln Kammer I nach § 31 Abs.7, 31a, 40 und 44 der Ärzte ZV ermächtigt, zahnärztlich ambulante Operationen an den Kliniken der Stadt Köln gGmbH/Kinderkrankenhaus durchzuführen.

Laut Beschluß des OLG Braunschweig vom 23.02.2010 sind die Vertragsärzte Beauftragte der Krankenkassen.