Die kieferorthopädischen Behandlungen können mit festsitzenden
und herausnehmbaren Apparaturen durchgeführt werden. Die Indikationsstellung
für die Behandlungsweise legt der Behandler nach erfolgter Diagnostik
fest. Im Allgemeinen werden Modelle der Kiefer und Röntgenbilder angefertigt.
Danach erfolgt die Auswertung und Planung des Behandlungsfalles.
Welche Kosten entstehen ?
Die Kosten für die Behandlungsplanung wird zur Zeit von den Krankenkassen
erstattet. Die kieferorthopädischen Maßnahmen werden ab einem
gewissen Umfang von den Kassen erstattet, bei überwiegend kosmetischer
Indikation beteiligen sich die gesetzlichen Kassen nicht an den Kosten.
Ein Heil - und Kostenplan gibt dann Auskunft über die zu erwartenden
Eigenanteile.
Kieferorthopädische Geräte
Es gibt drei Gruppen von kieferorthopädischen Geräten:
1. Herausnehmbare Geräte zu Frühbehandlung, Dehnung und Bißlageeinstellung
2. Festsitzende Geräte zur Einzelzahnkorrektur oder systematischen Behandlung im bleibenden Gebiß (Multibandtechnik).
3. Dünne fast nicht sichtbare Schienen zur kieferorthopädischen
Behandlung überwiegend erwachsener Patienten, die aus beruflichen
Gründen eine unsichtbare Therapie wünschen.
Wir arbeiten in einem kieferorthopädischen Netzwerk mit
Multibanderfahrenen Ärzten, wobei die Anzahl der durchgeführten Eingriffe im
Bereich Multibandtechnik die Sicherheit eines routinierten Eingriffs für den
Patienten darstellt.