Sterilgutversorgung in der Praxis nach §4(3) der MPBetreibV

Nach §4(3) der Medizinproduktebetreiberverordnung in Verbindung mit den Richtlinien des Robert Koch Institutes (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) , bereitet unsere Praxis alle Instrumente und Hohlkörper nach den Maßgaben der deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung und den Maßgaben der schweizerischen Gesellschaft für Sterilgutversorgung auf. Damit werden die höchsten Anforderungen an steriles Arbeiten unter Klinikbedingungen erfüllt.
Zertifikat erteilt am 28.09.2007 von der Caritas Akademie Köln Hohenlind - Zertifikatnummer 6106/200